Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.) Ziel der Zusammenarbeit
Ziel der Zusammenarbeit zwischen Tanja W. Schreiber und ihren Auftraggebern ist, dass Tanja W. Schreiber Kommunikationsdienstleistungen entsprechend ihres Angebotsportfolios erstellt.
2.) Fremdleistungen, Vergütungen, Aufwendungsersatz, Zahlungsbedingungen
Tanja W. Schreiber ist berechtigt, zur Auftragserfüllung geeignete Dritte unter zu beauftragen. Sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Beauftragung (Reisekosten, Material- und Versandkosten etc.) werden weiterberechnet. Ändert der Auftraggeber seinen Auftrag oder bricht ihn ab, wird er Tanja W. Schreiber die bis dahin geleisteten Arbeiten sowie angefallene Kosten – auch evtl. unter beauftragter Dritter – vergüten. Sämtliche Vergütungen verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Rechnungen (auch Teilrechnungen) sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Gerät der Auftraggeber in Verzug, ist Tanja W. Schreiber berechtigt, weitere Leistungen bis zur Zahlung zu verweigern. Bei Zahlungsverzug verlieren alle Liefer- und Leistungsfristen ihre Gültigkeit.
3.) Mitwirkungspflicht des Auftraggebers, Abnahme, Gefahrübergang
Der Auftraggeber wird Tanja W. Schreiber alle für deren Leistung erforderlichen und dienlichen Daten und Informationen unaufgefordert zur Verfügung stellen. Stellt der Auftraggeber im Rahmen des Auftrages Tanja W. Schreiber Materialien (Texte, Bilder etc.) zur Verfügung, so sichert er zu, dass diese Materialien frei von Rechten Dritter sind und die Materialien Tanja W. Schreiber uneingeschränkt zur Auftragserfüllung zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber wird Abnahmen/Genehmigungen innerhalb der Absprachen rechtzeitig erteilen, so dass der weitere Arbeitsfluss gewährleistet ist. Tanja W. Schreiber haftet nicht für Kosten oder Schäden aus verspäteten oder mangelhaften Abnahmen/Genehmigungen. Der Auftraggeber ist zur (Teil-)Abnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Lieferungen oder Leistungen der vereinbarten Beauftragung entsprechen. Geringfügige Abweichungen/Mängel berechtigen nicht zu Abnahmeverweigerung. Tanja W. Schreiber wird diese Abweichungen/Mängel kurzfristig abstellen. Die Verwendung oder Weitergabe von (Teil-)Ergebnissen durch den Auftraggeber kommt einer Abnahme/Genehmigung gleich. Bei Abnahme/Genehmigung erfolgt der Gefahrenübergang auf den Auftraggeber.
4.) Eigentumsvorbehalt, Urheber- u. Nutzungsrecht, Übertragung von Rechten
Alle Nutzungsrechte aus der Dienstleistung von Tanja W. Schreiber verbleiben bis zur endgültigen Bezahlung bei Tanja W. Schreiber. Danach gehen diese Rechte an den Auftraggeber über. Die Urheber- und Verwertungsrechte verbleiben bei Tanja W. Schreiber. Die Urheber- und Nutzungsrechte Dritter gehen in dem Umfang an den Auftraggeber über, wie sie für den Auftraggeber zur Nutzung der Leistung von Tanja W. Schreiber bzw. für den vereinbarten Zweck erforderlich sind. Verantwortung und Mehrkosten für eine evtl. notwendige Erweiterung der überlassenen Rechte Dritter trägt der Auftraggeber. Die Weitergabe der dem Auftraggeber überlassenen Rechte bedarf der Zustimmung des ursprünglichen Rechteinhabers und ist nur unter Nennung des Rechteinhabers zulässig. Tanja W. Schreiber ist berechtigt, Arbeitsergebnisse unter Nennung des Auftraggebers als Referenz zu nutzen.
5.) Haftung, Haftungsbegrenzung, Schadensersatz, Ausschluss von Leistungen
Tanja W. Schreiber sichert dem Auftraggeber eine gewissenhafte und sorgfältige Auftragserfüllung zu. Die Haftung von Tanja W. Schreiber und evtl. Handlungsgehilfen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten). Die Haftung beschränkt sich auf den Ausgleich des nach Art der Leistung vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens. Tanja W. Schreiber wird den Auftraggeber im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf erkennbare rechtliche Risiken bei der Auftragserfüllung hinweisen. Tanja W. Schreiber führt keine Beratung über juristische Zulässigkeiten durch. Die Verantwortung und die Kosten für notwendige, rechtliche Prüfungen übernimmt der Auftraggeber. Hat Tanja W. Schreiber auf rechtliche Bedenken hingewiesen, so haftet sie nicht dafür. Tanja W. Schreiber haftet nicht für die Richtigkeit von vorgegebenen, inhaltlichen Angaben des Auftraggebers (inbes. Eigennamen, Fachtermini, Abkürzungen, Maße etc.). Schadensersatzansprüche verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit der Entstehung des Schadensersatzanspruchs und der Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis des Auftraggebers von den Anspruchsgründen und der Person des Verletzers; ohne Rücksicht darauf verjährt der Anspruch auf Schadensersatz nach drei Jahren nach der Verletzungshandlung.
6.) Vertraulichkeit, Aufbewahrung von Unterlagen
Beide Vereinbarungspartner verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller ausgetauschten Daten und Informationen. Tanja W. Schreiber wird alle vom Auftraggeber erhaltenen und/oder für den Auftraggeber erstellten Unterlagen bis zu einem Jahr nach Beendigung des Auftrags aufbewahren. Nach Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen auf Anforderung dem Auftraggeber ausgehändigt oder andernfalls vernichtet. Ausgenommen sind gesetzliche Aufbewahrungs- und Beauskunftungsvorschriften.
7.) Vertragsdauer, Kündigung, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen eines Dienstvertrags. Eine Änderung oder Kündigung/Abbruch der Vereinbarung kann nur schriftlich erfolgen.
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Als Erfüllungsort und im Falle von Rechtsstreitigkeiten aus einer Geschäftsbeziehung, aus Inhalten der Vereinbarung legen die Parteien den Sitz von Tanja W. Schreiber (Hamm/ Westf.) fest. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.) Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit dieser Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Regelung soll eine Bestimmung folgen, die dem Wesen des ursprünglich Beabsichtigten im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten unter Abwägung der wirtschaftlichen Interessen der Geschäftsparteien am Nächsten kommt.